Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen WALLENWEIN Facility Management GmbH, Unkenweg 61, 70499 Stuttgart (Nachfolgend WALLENWEIN genannt). Aktueller Stand jeweils unter www.fm24.info

1. Allgemeines

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der WALLENWEIN, Unkenweg 61, 70499 Stuttgart gegen Entgelt erhaltenen oder genutzten Softwareprodukte und Applikationen.

1.2

Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die auch ohne ausdrückliche nochmalige Vereinbarung für alle zukünftigen Geschäfte gelten.

1.3

änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Lizenznehmern auf Verlangen schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Lizenznehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn WALLENWEIN bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Lizenznehmer muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der änderung WALLENWEIN schriftlich erklären.

1.4

Der Schriftform wird auch durch Einhaltung der digital signierten elektronischen Form genügt.

1.5

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wallenwein DL GmbH ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

1.6

Soweit der Lizenznehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Erfüllungsort für alle unsere Leistungen Stuttgart. Der Erfüllungsort ist der Gerichtsstand, wobei WALLENWEIN die Wahl eines gesetzlichen Gerichtsstandes unbenommen bleibt.

1.7

Sollten Teile der Bedingungen nicht wirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.



2. Vertragsabschluss



2.1

In Prospekten, Anzeigen und ähnlichen enthaltene Angaben über unser Leistungsprogramm sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich.

2.2

An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns wie im Angebot angegeben gebunden. Angenommen sind Angebot und Auftrag erst mit dem Zugang einer entsprechenden schriftlichen Annahmeerklärung bei dem anderen Vertragspartner.

2.3

Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Beschreibungen der Leistungen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar.



3. Nutzung



3.1

WALLENWEIN versichert, dass sie Rechtsinhaberin des Softwareproduktes ist. Dieses Programm sowie das evtl. zugehörige Benutzerhandbuch sind urheberrechtlich geschützt.

3.2

Mit dem Erwerb des Programms oder der Zuteilung der Benutzerlogindaten, räumt die WALLENWEIN dem Lizenznehmer das Recht ein, das Programm unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.

3.3

Der Lizenznehmer hat das Recht, das Programm gleichzeitig nur auf einem Computer zu nutzen, insofern es sich um eine "stand alone" Lösung handelt. Das FM-Portal hingegen unterliegt dahin gehend keiner Einschränkung. Auf welchen Computern die Nutzung erfolgt, ist dem Lizenznehmer freigestellt. Nutzung des Programms ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. Der Lizenznehmer ist auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test des Programms auszuführen.

3.4

Das Programm darf nur mit Zustimmung der WALLENWEIN geändert oder bearbeitet werden, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung, zur Verbindung des Programms mit anderen Programmen und zur Fehlerkorrektur geboten ist. Im Programm enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen.

3.5

Sofern nicht der Quellcode des Programms offen liegt, ist eine Rückübersetzung des Programmcodes (Dekompilieren) nur unter den gesetzlichen Beschränkungen gemäß § 69 e UrhG zulässig. Weitergehende Rückübersetzungen sind ausgeschlossen.

3.6

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, von dem Programm eine Sicherungskopie herzustellen, Sicherungskopien werden von der WALLENWEIN vorgehalten.



4. Weitergabe



4.1

Der Nutzer des FM-Portals hat nicht das Recht seine Login-Daten an Dritte zu deren Nutzung weiterzugeben. Wird festgestellt, dass durch einen unberechtigten User Dateien downgeloaded wurden, oder das Portal und die Applikationen zu Unrecht genutzt wurden, hat der Rechteinhaber (hilfsweise auch der unberechtigte User/Dritte) für den Schaden aufzukommen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Zugangsdaten zu den Applikationen nur zusammen mit einer Kopie des Nutzungsvertrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einen nachfolgenden Nutzer abzugeben. Die WALLENWEIN ist davon zu unterrichten. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien oder Teilkopien es Programms und auch nicht auf die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder davon hergestellten Kopien oder Teilkopien. Soweit das Programm nicht auf einem festen Datenträger übergeben wurde, bedeutet Kopie jede weitere Kopie des erhaltenen Programms.

4.2

Mit der Abgabe des Programms geht die Berechtigung zur Nutzung auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Software nutzt.

4.3

Für die Weitergabe des Programms durch den jeweiligen Nutzer an einen nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden Nutzers im oben dargestellten Sinne.



5. andere Rechte



5.1

Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Programme bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder der Lizenznehmer noch nachfolgenden Nutzer das Recht, das Programm und/oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen desselben gleichzeitig auf mehr als einem Computer zu nutzen oder Vervielfältigungsstücke des Programms in seiner Originalfassung oder in abgeänderten oder bearbeiteten Fassungen zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken.

5.2

Nach Verfügbarkeit einer neuen Version des Programms hat der Lizenznehmer das Recht, dieses gegen ein entsprechendes Programm der neuen Version zu einem vom Verkäufer listenmäßig angegebenen Update-Preis umzutauschen. Am Tag des Umtausches erlischt die Berechtigung des Lizenznehmers zur Nutzung gemäß Ziffer 3. Die Verpflichtung zur Löschung und Vernichtung gemäß Ziffer 4.3. bleibt unberührt.

5.3

Die Programminhalte, Quelltexte der Programmierung und die bereitgestellten Daten und Dateien sind Eigentum der WALLENWEIN und unterliegen den damit verbundenen Schutzrechten.

5.4

Nutzt ein Dienstleister oder ein Dritter im Auftrag eines Rechteinhabers Applikationen des FM-Portals unterliegt er automatisch den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für den Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Rechteinhaber und Hauptnutzer der FM-Portal Applikationen stellt die WALLENWEIN von eventuellen Schadensansprüchen dahingehend frei.



6. Preise



6.1

Schließen die von uns genannten Preise die jeweils gültige Mehrwertsteuer ein, richten sie sich ausschließlich an Kunden, die natürliche Personen sind, die dieses Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Wenn sich die Angebote nicht an solche Kunden richten, verstehen sich die genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. So ist die im Fall der FM-Portal Applikationen der Fall, die angebotenen Preise verstehen sich stets zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

6.2

Unsere Preise gelten für Lieferungen ab Werk. Versand und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Steht das Produkt als Download Version zur Verfügung, entstehen keine weiteren Versandkosten.

6.3

Wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten oder einem vom Lizenznehmer gewünschten und von uns akzeptierten anderen Leistungs- beziehungsweise Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Leistungserbringung, Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. übersteigen diese die zunächst vereinbarten Preise um mehr als zehn Prozent, ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.4

Wird die Software, das Programm oder Leistungen über das FM-Portal bezogen und genutzt, ist das pro (Haupt) Benutzeranmeldung beschränkt. Beabsichtigt der Lizenznehmer ein Produkt oder Benutzerrechte des Lizenzgebers weiterzugeben, bedarf dies der schriftlichen Genehmigung des Lizenzgebers, der WALLENWEIN. Das gilt in besonderer Weise auf die Einkaufs- und Wiederverkaufspreise, bzw. Nutzungs- und Lizenzgebühren.



7. Zahlung



7.1

Die Wallenwein GmbH hat das Recht der elektronischen Rechnungsübermittlung in Form von PDF Dateien. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

7.2

Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung hat der Lizenznehmer zu erstatten.

7.3

Ist der Lizenznehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen darf gegenüber unserer Rechnungsforderung nur aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7.4

Bei überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins können wir ab Fälligkeit Zinsen in der Höhe verlangen, die uns von den Banken für entsprechende Kredite berechnet werden, mindestens aber 2 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Außerdem behalten wir uns vor, den darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

7.5

Negative Auskünfte über den Lizenznehmer, insbesondere Wechsel- oder Scheckprotest, Scheckrückgabe und ähnliches sowie nachhaltige überschreitung eines mit uns vereinbarten Zahlungsziels berechtigen uns, in Zukunft nur noch gegen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu liefern. In einem solchen Fall gilt eine Stundung von bereits fällig gewesenen Forderungen als widerrufen; und noch nicht fällige Forderungen werden in diesem Fall sofort fällig.

7.6

Dieses Recht haben wir auch, wenn sich die Kreditfähigkeit des Lizenznehmers seit Vertragsabschluss verschlechtert hat, insbesondere wenn es zu Wechselprotesten, Scheckrückgaben oder einem Vergleichs- beziehungsweise Insolvenzantrag gekommen ist.



8. Rücktritt



8.1

WALLENWEIN behält sich vor, durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die gemachten Angaben nicht mit den bei der Identitätsfeststellung erlangten Daten übereinstimmen. Dieses Rücktrittsrecht gilt auch nach der Identitätsfeststellung durch WALLENWEIN selbst oder einen autorisierten WALLENWEIN bestellten Dritten.

8.2

Die Gründe für den Rücktritt von WALLENWEIN werden dem Lizenznehmer mitgeteilt, so dass dieser die Möglichkeit zu deren Behebung hat.



9. Gewährleistung



9.1

Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. WALLENWEIN leistet Gewähr, dass das Programm im Sinne der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Lizenznehmer gültige Programmbeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.

9.2

WALLENWEIN gewährleistet, dass das Originalprogramm ordnungsgemäß aufgezeichnet ist.

9.3

Bei einer berechtigten Mängelrüge haben wir in erster Linie das von uns wahlweise auszuübende Recht auf Nachbesserung. Erfolgt diese nicht binnen angemessener Frist, so kann der Lizenznehmer sein Recht auf Minderung oder Wandlung ausüben. Erweist sich das Programm im Sinne von Ziffer 9.1. als nicht brauchbar oder im Sinne von Ziffer 9.4. als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen Gewährleistungsfrist eine Rücknahme des Programms und der Austausch gegen ein neues Programm gleichen Titels. Erweist sich auch dieses als mangelhaft im oben dargestellten Sinne und gelingt es WALLENWEIN nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Lizenznehmer nach seiner Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe der Kaufsache und Rückerstattung des Kaufpreises.

9.4

Unvollständige und unrichtige Leistungen sowie erkennbare Mängel sind uns sofort nach Leistungserfüllung durch WALLENWEIN schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel sofort nach Entdeckung. Soweit der Lizenznehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt die Anzeige in jedem Fall als verspätet, wenn sie später als 30 Tage nach Leistung durch WALLENWEIN oder im Falle versteckter Mängel nach deren Entdeckung bei uns eingeht. Bei verspäteter Rüge gilt die Leistungserfüllung als genehmigt.



10. Haftung



10.1

Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung und sonstiger Rechtsgründe, auch für mittelbare Schäden, sowie für Schäden, die als Folge einer Vertragsverletzung nicht üblicherweise vorhergesehen werden können, sind ausgeschlossen, soweit nicht der Schaden durch WALLENWEIN, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen von WALLENWEIN vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, oder soweit nicht der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer zugesicherten Eigenschaft beruht.

10.2

Bei leichter Fahrlässigkeit und für Kaufleute und Organisationen gemäß Ziffer 1.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt ist die Haftung von WALLENWEIN auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. über Risiken, die die üblicherweise zu erwartende Schadenshöhe erheblich übersteigen, hat der Lizenznehmer WALLENWEIN aufzuklären.

10.3

Hat der Lizenznehmer durch ein schuldhaftes Verhalten, insbesondere durch eine Verletzung der Sorgfaltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang WALLENWEIN und der Lizenznehmer den Schaden zu tragen haben.

10.4

Der Lizenznehmer hat etwaige Schäden oder Verluste, die ihn zu Schadensersatzforderungen berechtigen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10.5

Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet WALLENWEIN nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Lizenznehmers nicht vermeidbar war.

10.6

Die WALLENWEIN haftet nicht für Schäden die im Zusammenhang mit Systemausfällen stehen, da die Internet-Portallösungen in Abhängigkeit zu dem beauftragten Rechenzentrum stehen. Die WALLENWEIN sichert zu, die Verfügbarkeit der Applikation und der Daten im Rahmen der SLA`s (Service Level Agreements) des zur Zeit des Schadensereignisses beauftragten Rechenzentrums (Siehe Datenschutz / Sicherheit), unter Berücksichtigung einer angemessenen Reaktionszeit, wieder verfügbar zu machen. Ferner haftet die WALLENWEIN nicht für den Fall höherer Gewalt z.B. bei Krieg oder Terror, oder der Schließung des beauftragten Rechenzentrums.

10.7

Der Lizenznehmer oder Nutzer der Applikationen oder Softwarelösungen der WALLENWEIN stellt sicher, dass über die Vergabe von Zugriffsrechten bei der Benutzerverwaltung (Mitarbeiterzugänge und Stammdaten editieren) der Datenschutz (BDSG) im Umgang mit den eigenen Daten gewährleistet ist. Für Verstöße gegen den Datenschutz nach BDSG, die im Bereich des Nutzers oder Lizenznehmers entstanden sind und auf unsachgemäße Handhabung von Mitarbeitern zurückzuführen sind (z.B. Weitergabe von Logins), haftet die WALLENWEIN nicht.



11. Export



11.1

Die Ausfuhr von Soft- und Hardware mit Verschlüsselungseigenschaften aus einem Staat beziehungsweise die Einfuhr in einen Staat kann ebenso wie die Nutzung dieser Technologie in einem Staat anmelde- und genehmigungspflichtig beziehungsweise verboten sein. Es ist die Verpflichtung des Lizenznehmers, solche Auflagen zu erfüllen. Die Einfuhr dieser Technologie in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt keiner Kontrolle.

11.2

Die Ausfuhr durch WALLENWEIN erfolgt unter der Bedingung der Genehmigung der zuständigen Behörde am Tag der Ausfuhr. Wird eine Ausfuhrgenehmigung versagt, ist WALLENWEIN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzögerung der Ausfuhr auf Grund der Dauer des Genehmigungsverfahrens kann nicht geltend gemacht werden.

11.3

Die Nutzung der Dienstleistungen von WALLENWEIN insbesondere die Verwendung von hierfür notwendiger Soft- und Hardware mit Verschlüsselungseigenschaften kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe verboten sein. Es ist die Verpflichtung des Lizenznehmers, sich hierüber Kenntnis zu verschaffen und mögliche Verbote zu beachten. Dies kann auch für kurzfristige Aufenthalte in einem solchen Staat der Fall sein.



12. Rechtliche Hinweise



12.1

Die WALLENWEIN ist bemüht, auf ihrer Website zutreffende Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für alle anderen direkt oder indirekt angeführten Websites, auf die mittels eines Hyperlinks verwiesen wird. Die WALLENWEIN ist für den Inhalt solcher Websites, die mit diesen Links erreicht werden, nicht verantwortlich.

12.2

Die WALLENWEIN haftet darüber hinaus weder für direkte noch indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die durch die Nutzung der auf dieser Website zu findenden Informationen oder Daten entstehen. Ausgeschlossen sind auch Rechte und Pflichten zwischen der WALLENWEIN und dem Nutzer dieser Onlinedienste oder Dritten.

12.3

Die WALLENWEIN behält sich vor, ohne vorherige Ankündigung änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten jederzeit vorzunehmen. Der Inhalt dieser Website, insbesondere alle Texte, Bilder, Graphiken, Logos und Animationsdateien sowie auch ihre Arrangements, unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Die auf der Website der WALLENWEIN bereitgestellten Texte, Bilder, Graphiken, Logos etc. dürfen weder verändert, noch für Handelszwecke kopiert und auf anderen Websites verwendet werden

12.4

Die Webseite der WALLENWEIN gewährt keinerlei Lizenzrechte an dem geistigen Eigentum der WALLENWEIN. Alle auf der Website der WALLENWEIN genannten Marken und Logos sind gesetzlich geschützt. Sämtliche Informationen oder Daten, ihre Nutzung und die Anmeldung zur Website der WALLENWEIN sowie sämtliches mit der Website der WALLENWEIN zusammenhängendes Tun, Dulden oder Unterlassen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart soweit rechtlich zulässig.

Stuttgart 10.03.2010